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Samtgemeinde Heeseberg

Befreiung von der Ausweispflicht

(Ausweispflicht)

Wenn Sie sich aufgrund einer körperlichen Behinderung oder aus sonstigen Gründen nicht mehr in der Öffentlichkeit bewegen, können Sie sich von der Ausweispflicht befreien lassen.


Formulare

Zuständige Mitarbeiter

Silke Körner
Fachbereich 1 - Allgemeine Verwaltung
Tel: 05354 9901-16
Zimmer: E.05, Erdgeschoss Samtgemeinderathaus
Helmstedter Straße 17, 38381 Jerxheim s.koerner@heeseberg.de

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