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Samtgemeinde Heeseberg

Führungszeugnis

(Polizeiliches Führungszeugnis)

Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist ein Zeugnis über den Inhalt des Bundeszentralregisters. Das vom Bundesamt für Justiz in Bonn geführte Register enthält im Wesentlichen Eintragungen über rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen.

Arten von Führungszeugnissen

Einfaches Führungszeugnis:

  • Für private Zwecke (Belegart N), zum Beispiel für die Einstellung bei privaten Arbeitgebern. Wird nach Ausstellung per Post vom Bundesamt für Justiz an die oder den Antragstellenden gesandt.
  • Zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Belegart O), zum Beispiel für die Beantragung eines Gewerbes oder die Einstellung bei einer Behörde. Wird nach Ausstellung per Post vom Bundesamt für Justiz direkt an die angegebene Behörde gesandt.

Erweitertes Führungszeugnis

Für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Belegart NE, OE), für Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendbetreuung tätig sind und die die Voraussetzungen nach § 30a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) erfüllen. 

  • Das Führungszeugnis für private Zwecke (Belegart NE) wird nach Ausstellung per Post vom Bundesamt für Justiz an die oder den Antragstellenden gesandt.
  • Das Führungszeugnis für Behörden (Belegart OE) wird nach Ausstellung per Post vom Bundesamt für Justiz direkt an die angegebene Behörde gesandt.

Beantragung

  • Persönlich:

Der Antrag muss grundsätzlich persönlich im Einwohnermeldeamt gestellt werden.

  • Online:

Wenn Sie einen neuen elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel besitzen, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, das Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Dafür nutzen Sie bitte den Online-Service:

Klick

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Für ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O / OE):
    Die vollständige Anschrift, Aktenzeichen und Verwendungszweck der Behörde.
  • Für ein erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE / OE):
    Das Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers, der Einrichtung oder des Vereins, dass die Voraussetzungen nach § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.
  • Gegebenenfalls Nachweis der Gebührenbefreiung (zum Beispiel ehrenamtliche Tätigkeit, Bezug von Bürgergeld, BAföG)

Gebühren

13 €; die Gebühren sind bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte einzuzahlen.

Zuständige Mitarbeiter

Silke Körner
Fachbereich 1 - Allgemeine Verwaltung
Tel: 05354 9901-16
Zimmer: E.05, Erdgeschoss Samtgemeinderathaus
Helmstedter Straße 17, 38381 Jerxheim s.koerner@heeseberg.de

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