Öffentliche Bekanntmachung
gemäß § 44 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über Vorarbeiten zum Vorhaben
„Neubau der Wasserstoffleitung Wefensleben – Salzgitter“
Die ONTRAS Gastransport GmbH (ONTRAS) ist ein Fernleitungsnetzbetreiber und betreibt das 7.700 Kilometer umfassende Fernleitungsnetz in Ostdeutschland. Vor dem Hintergrund der bis 2045 zu erreichenden Klimaneutralität soll ein bundesweites Wasserstoff-Kernnetz entstehen, dessen Aufbau ONTRAS engagiert vorantreibt. Mit dem ONTRAS H2-Startnetz realisiert ONTRAS ein ca. 600 Kilometer umfassendes Wasserstofftransportnetz in Mittel- und Ostdeutschland. Rund 80 Prozent davon entstehen durch die Umstellung bestehender Gaspipelines, etwa 20 Prozent werden neu gebaut.
Bestandteil des ONTRAS H2-Startnetz ist das IPCEI-Projekt „Green Octopus Mitteldeutschland“, eine ca. 300 Kilometer lange Wasserstoffleitung aus dem Leipziger Raum über Sachsen-Anhalt bis in die Region Salzgitter in Niedersachsen. Teil dieses Großprojektes ist der geplante Neubau der Wasserstoffleitung FGL702 zwischen Wefensleben (Sachsen-Anhalt) und Salzgitter (Niedersachsen) mit einer Länge von ca. 71 Kilometern, einem Durchmesser von 80 Zentimeter (DN 800) und einem Auslegungsdruck von 84 bar.
Der Bau und Betrieb einer solchen Ferngasleitung bedarf gemäß § 43 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) der Planfeststellung. Für die Erstellung der Antragsunterlagen sind verschiedene Vorarbeiten im Sinne des § 44 EnWG durchzuführen. Zu diesen Vorarbeiten gehören u.a. Vermessungsarbeiten, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie umweltfachliche Kartierungen. Von den Vorarbeiten sind einzelne Grundstücke entlang der voraussichtlichen Trasse betroffen. Der Trassenverlauf wird u.a. auf Grundlage dieser Vorarbeiten entsprechend konkretisiert.
Insbesondere folgende Maßnahmen werden im Rahmen der Vorarbeiten gem. § 44 EnWG erforderlich:
- Vermessungsarbeiten
Befliegung im Trassenverlauf und punktuell terrestrische Nachmessungen, 03/2025 - 10/2025
- umweltfachliche Kartierungen
Faunistische Erfassungen im Trassenverlauf, regulär ohne Befahrung außerhalb von Wegen bzw. mit Begehungen im Untersuchungsraum, 03/2025 - 03/2026
Im Zuge der vorgenannten Maßnahmen lässt sich das Betreten von privaten Grundstücken nicht vermeiden. Sofern eine Durchführung bzw. Umsetzung der Maßnahmen vom öffentlichen Grund aus möglich ist, kann im Einzelfall auf eine Betretung verzichtet werden. Eine Liste der Gemeinden mit entsprechenden Gemarkungen und Fluren, die während der Maßnahme unter Umständen betreten werden müssen, sind dieser Bekanntmachung beigefügt.
Die Boden- und Grundwasseruntersuchungen erfolgen im späteren Projektverlauf. Den Zeitpunkt und die Liste der entsprechenden Flurstücke werden wir gesondert an die Betroffenen kommunizieren.
Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Nutzungen sind in dieser frühen Projektphase nicht zu erwarten.
Wir weisen der Vollständigkeit halber darauf hin, dass betroffene Grundstückseigentümer und Bewirtschafter gem. § 44 Abs. 1 EnWG verpflichtet sind, Vorarbeiten im Zusammenhang mit dem Vorhaben zum Neubau der Wasserstoffleitung FGL 702 Wefensleben-Salzgitter zu dulden.
Mit diesen verfahrensnotwendigen Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung der geplanten Wasserstoffleitung FGL 702 Wefensleben-Salzgitter entschieden.
Etwaige Rückfragen richten Sie bitte per E-Mail oder postalisch an unsere folgende Anschrift
ONTRAS Gastransport GmbH
Maximilianallee 4
04129 Leipzig
Kontaktperson:
Marc Voßwinkel, Technisches Projektmanagement
H2-Baukommunikation@ontras.com
Über die konkreten Planungen wird ONTRAS im Laufe des Projektes an verschiedenen Stellen umfassend informieren.
Übersicht der Gemeinden, Gemarkungen und Flure im Landkreis Helmstedt
Gemeinde/Stadt | Verwaltungseinheit | Gemarkung, Flur |
Stadt Schöningen | Einheitsgemeinde | Gmk. Schöningen Fl. 35 / Gmk. Hoiersdorf Fl. 4, 6 |
Gde. Söllingen | SG Heeseberg | Gmk. Twieflingen Fl. 7, 8 / Gmk. Söllingen Fl. 5, 6, 7, 12 / Gmk. Dobbeln Fl. 2, 3, 4 / Gmk. Ingeleben Fl. 2, 4, 7, 8 |
Gde. Jerxheim | Gmk. Jerxheim Fl. 1, 2, 3, 15 | |
Gde. Gevensleben | Gmk. Watenstedt Fl. 2, 3, 4 / Gmk. Grevensleben Fl. 3 |
Gde=Gemeinde, SG=Samtgemeinde, Gmk=Gemarkung, Fl=Flur