Gewerbezentralregister-Auskunft
Im Gewerbezentralregister werden Entscheidungen von Verwaltungsbehörden mit gewerberechtlichem Zusammenhang (zum Beispiel Entzug oder Widerruf von Konzessionen und Erlaubnissen, rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen) eingetragen. Auf Antrag erhält jede – natürliche oder juristische – Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbetrieb betreffen. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie zum Beispiel für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis oder für die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen.
Arten von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann von juristischen Personen, Personenvereinigungen oder natürlichen Personen (Privatpersonen) beantragt werden.
- Für private Zwecke (Belegart 1)
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird nach Ausstellung per Post vom Bundesamt für Justiz in Bonn an die Meldeanschrift versandt, ein Versand an eine andere Anschrift ist nicht möglich.
- Zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird nach Ausstellung per Post vom
Bundesamt für Justiz direkt an die angegebene Behörde gesandt.
Beantragung
Der Antrag muss grundsätzlich persönlich im Einwohnermeldeamt gestellt werden.
Wenn Sie einen neuen elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel besitzen, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Dafür nutzen Sie bitte den Online-Service:
Klick
Welche Unterlagen werden benötigt?
Privatperson (natürliche Person)
- Personalausweis oder Reisepass
- für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9):
Die vollständige Anschrift, Aktenzeichen und Verwendungszweck der Behörde
Juristische Person, Personenvereinigung
- Handelsregister, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts
- Personalausweis oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters
- für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9):
Die vollständige Anschrift, Aktenzeichen und Verwendungszweck der Behörde
Gebühren
13 €, die Gebühren sind bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte einzuzahlen.
Zuständige Mitarbeiter