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Samtgemeinde Heeseberg

Erfassung von Flächen für die Festlegung der Niederschlagswassergebühren

(Versiegelte Flächen, Regenwasser, Niederschlagswassergebühr)

Die versiegelten und an das Entwässerungssystem angeschlossenen Flächen auf dem Grundstück müssen der Samtgemeinde Heeseberg zur Berechnung der Niederschlagswassergebühren übermittelt werden.

Die Niederschlagswassergebühr wird für überbaute und versiegelte bzw. befestigte Flächen auf dem jeweiligen Grundstück erhoben. Diese Gebühr setzt sich aus Grund- und Zusatzgebühr zusammen. 

Der Gebührenpflichtige hat innerhalb eines Monats Änderungen der bebauten und versiegelten/befestigten Flächen bei der Samtgemeinde Heeseberg anzuzeigen. 

Den entsprechenden Vordruck finden Sie neben den Gebührensatzungen unten als Download.


Formulare

Zuständige Mitarbeiter

Maik Albrecht
Fachbereich 2 - Fachbereich Finanzen
Tel: 05354 9901-26
Zimmer: O.06, Obergeschoss Samtgemeinderathaus
Helmstedter Straße 17, 38381 Jerxheim m.albrecht@heeseberg.de

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