Die versiegelten und an das Entwässerungssystem angeschlossenen Flächen auf dem Grundstück müssen der Samtgemeinde Heeseberg zur Berechnung der Niederschlagswassergebühren übermittelt werden.
Die Niederschlagswassergebühr wird für überbaute und versiegelte bzw. befestigte Flächen auf dem jeweiligen Grundstück erhoben. Diese Gebühr setzt sich aus Grund- und Zusatzgebühr zusammen.
Der Gebührenpflichtige hat innerhalb eines Monats Änderungen der bebauten und versiegelten/befestigten Flächen bei der Samtgemeinde Heeseberg anzuzeigen.
Den entsprechenden Vordruck finden Sie neben den Gebührensatzungen unten als Download.
Formulare
Zuständige Mitarbeiter