Seit dem 01.11.2014 gibt es den elektronischen Personalausweis im handlichen Scheckkartenformat. Mit dem "Neuen"
- werden Fingerabdrücke gespeichert
- kann man sich an Automaten oder im Internet ausweisen (eID)
- kann eine elektronische Signatur vom Inhaber nachgerüstet werden
Ausweispflichtig sind alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Auf Wunsch kann vor dem vollendeten 16. Lebensjahr ein Personalausweis mit deaktiver eID-Funktion ausgestellt werden.
Antragstellung
- persönlich (ab 6 Jahren erforderlich, da Fingerabdrücke aufgenommen werden müssen) im Büro für Einwohnermeldewesen unter Vorlage der u. g. Unterlagen
Verlust
- Der Ausweisinhaber/Passinhaber ist verpflichtet, unverzüglich den Verlust, ggf. das Wiederauffinden des Dokumentes, bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
- Außerdem sollten Sie den Ausweis unverzüglich unter der gebührenfreien Sperr-Hotline 116 116 sperren lassen.
- Nähere Informationen rund um den Personalausweis finden Sie unter http://www.personalausweisportal.de
Benötigte Dokumente
- neues Lichtbild mit biometrischen Merkmalen mit hellem, einfarbigem Hintergrund, Größe 35 x 45 mm
- Geburtsurkunde bei Ledigen, sonst Eheurkunde bzw. das Stammbuch; bei ausländischen Urkunden mit Übersetzung eines staatl. anerkannten Übersetzers im Original
- Vertriebenenausweis oder Registrierschein falls Sie zu diesem Personenkreis gehören
- alter Kinderreisepass oder Personalausweis (spätestens bei der Abholung abzugeben)
- bei Verlust des bisherigen Ausweises: anderer geeigneter Identitätsnachweis, z. B. Führerschein
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten; ggfs.mit Nachweis über die alleinige Personensorge, bei Jugendlichen unter 16 Jahren
Anfallende Gebühren
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Personen bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig) 22,80 €
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Personen ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig) 37,-- €
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vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig) 10,-- €
Formulare
Zuständige Mitarbeiter